Allgemeine Geschäftsbedingungen
JIHOČESKÁ PLAVEBNÍ SPOLEČNOST s.r.o. IdNr.: 05656702, USt-IdNr.: CZ05656702, mit Sitz in Ve Žlíbku Nr. 2483/73 Horní Počernice, Aktenzeichen: C 268044, geführt beim Stadtgericht in Prag (im Folgenden „JPP“ genannt)
- EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Beförderung von Fahrgästen auf den Ausflugsschiffen der Gesellschaft Jihočeská plavební společnost s.r.o. (im Folgenden „JPP“ genannt), IdNr.: 05656702, mit Sitz in Ve Žlíbku 2483/73, Horní Počernice, 19300. Diese Bedingungen gelten für Linienfahrten, Rundfahrten, Privatfahrten und alle von der JPP erbrachten Dienstleistungen.
- VERTRAGSSCHLUSS
- Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der JPP kommt durch den Kauf eines Tickets, die Bestätigung einer Online-Reservierung oder die Bestätigung einer per E-Mail von der JPP gesendeten Buchung zustande. Mit dem Kauf des Tickets oder der Bestätigung der Buchung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
- RECHTE UND PFLICHTEN DER FAHRGÄSTE
- Die Fahrgäste sind verpflichtet, die Anweisungen der Besatzung zu befolgen, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Sicherheit anderer nicht zu gefährden. Verboten sind beispielsweise das Springen vom Deck, der unbefugte Zutritt zu technischen Bereichen oder lärmendes Verhalten. Verstöße können zum Ausschluss von der Beförderung führen.
- BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GEPÄCK
- Die JPP befördert Personen mit einem gültigen Ticket. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf Unterstützung. Gepäck, Kinderwagen und Fahrräder werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten befördert. Gefährliche Gegenstände sind nicht gestattet.
- BEFÖRDERUNG VON TIEREN
- Hunde müssen während der gesamten Beförderung an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen oder in einer geschlossenen Transportbox befördert werden. Andere Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Kapitäns befördert werden, sofern sie die Sicherheit oder den Komfort der anderen Fahrgäste nicht gefährden.
- STORNOBEDINGUNGEN
- Gruppenreservierungen (10 und mehr Personen):
- Keine Stornogebühr bei einer Stornierung bis spätestens 21 Tage vor dem Fahrttermin.
- 20 % des Gesamtpreises bei einer Stornierung 7–20 Tage im Voraus.
- 50 % des Gesamtpreises bei einer Stornierung 48 Stunden bis 6 Tage im Voraus.
- 80 % des Gesamtpreises bei einer Stornierung 24–48 Stunden im Voraus.
- 100 % des Gesamtpreises bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen.
- Im Falle einer Änderung der Fahrgastzahl bis zu ±10 % wird keine Gebühr erhoben. Bei größeren Abweichungen gelten die Stornobedingungen für nicht erschienene Fahrgäste.
- Gruppenreservierungen (10 und mehr Personen):
- HAFTUNG UND AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
- Die JPP haftet nicht für Verspätungen oder den Ausfall von Fahrten aufgrund höherer Gewalt, technischer Defekte oder ungünstiger Witterungsbedingungen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
- DATENSCHUTZ
- Die JPP verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO und dem Datenschutzgesetz. Einzelheiten sind auf der Website des Unternehmens verfügbar.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Die verbindliche Fassung dieser Bedingungen und aller damit zusammenhängenden Dokumente ist in tschechischer Sprache verfasst. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Zuständiges Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft. Wirksam ab dem Datum der Veröffentlichung.
- BEFÖRDERUNG VON FAHRRÄDERN, KINDERWAGEN UND SPORTGERÄTEN
- Die Beförderung von Fahrrädern, Kinderwagen, Fahrradanhängern und Sportgeräten ist je nach aktueller Kapazität des Schiffes und den Betriebsbedingungen möglich. Elektrofahrräder können während der Fahrt nicht aufgeladen werden.
- Elektrofahrräder und Elektroroller betrachtet die JPP als Risikobeförderung. Der Fahrgast ist verpflichtet, Elektrofahrräder und Elektroroller unter Aufsicht zu halten und, sofern möglich, den Akku vom Gerät zu demontieren.
- Gruppenbeförderungen von Fahrrädern müssen vorab angemeldet und von der JPP bestätigt werden.
- URHEBERRECHTE UND FOTOGRAFIEN
- Die Gesellschaft JPP ist berechtigt, Foto-, Video- und Tonaufnahmen von öffentlich zugänglichen Fahrten für Marketing- und Werbezwecke (z. B. auf der Website, in sozialen Netzwerken, auf Flyern usw.) anzufertigen. Kunden haben keinen Anspruch auf Vergütung für die Verwendung dieser Aufnahmen oder auf deren Löschung, sofern es sich um eine übliche öffentliche Aufnahme der Veranstaltung handelt.
VERTRAGLICHE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PERSONENSCHIFFFAHRT
der Handelsgesellschaft Jihočeská plavební společnost s.r.o. IdNr.: 05656702, USt-IdNr.: CZ05656702 mit Sitz in Ve Žlíbku Nr. 2483/73 Horní Počernice Aktenzeichen: C 268044 geführt beim Stadtgericht in Prag (im Folgenden „JPP“ genannt) (im Folgenden „Bedingungen“ genannt)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Bedingungen gelten auf allen von der Gesellschaft JPP betriebenen Schiffen, einschließlich ihrer Betriebsstätten und Anlegestellen, und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der JPP. Die Bestimmungen gelten für den Linienverkehr, den Gelegenheitsverkehr, Charterfahrten, Rundfahrten und alle weiteren von der JPP erbrachten Dienstleistungen.
- GRUNDLEGENDE PFLICHTEN DER FAHRGÄSTE
- Personen, die Hafenanlagen oder von der Gesellschaft JPP betriebene Schiffe betreten, sind verpflichtet, beim Betreten des Schiffes, während des gesamten Aufenthalts auf dem Schiff und beim Verlassen des Schiffes die Bestimmungen und Regeln dieser Bedingungen einzuhalten, wobei die Fahrgäste mit dem Betreten der von der Gesellschaft JPP betriebenen Schiffe (im Folgenden „Schiffe“ oder „Schiff“ genannt) ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen erklären.
- Fahrgäste dürfen beim Ein- und Ausstieg nur die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge, Anlegestellen, Molen, Zugänge und Treppen benutzen.
- Fahrgäste dürfen das Schiff nur dann betreten oder verlassen, wenn der Kapitän des Schiffes oder das Personal der Gesellschaft JPP die Erlaubnis zum Ein- oder Aussteigen erteilt hat.
- Fahrgäste und andere Nutzer der Anlegestellen müssen sich so verhalten, dass die Sicherheit des Schiffsverkehrs und die Ordnung an Bord nicht gefährdet werden.
- Fahrgäste und andere Personen an Bord müssen die Anweisungen des Schiffskapitän, seines Bevollmächtigten oder anderer Mitglieder der Schiffsbesatzung (Personal der Gesellschaft JPP) befolgen, die im Interesse der Sicherheit von Personen und der Schifffahrt gegeben werden, und die Ordnung an Bord sowie auf den Anlegestellen, Molen, Zugängen und Treppen einhalten. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie den Betrieb des Schiffes gefährden (z. B. offensichtlich berauschte Personen, Personen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen usw.) oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- VERHALTEN DER FAHRGÄSTE
- Fahrgäste müssen sich bei der Nutzung der Schiffe und der von der Gesellschaft JPP betriebenen Einrichtungen so verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs sowie ihre eigene Sicherheit gewährleistet sind, wobei sie gleichzeitig verpflichtet sind, auf andere Personen (insbesondere andere Fahrgäste und die Schiffsbesatzungen) und die Rechte dieser anderen Personen Rücksicht zu nehmen.
- Auf den Schiffen ist es den Fahrgästen strengstens untersagt:
- vom Deck zu springen;
- auf Stühlen, Tischen und Bänken zu stehen oder auf die Reling des Schiffes zu klettern, auf der Reling zu sitzen oder zu stehen;
- geschlossene Eingangstüren oder Barrieren zu öffnen;
- den Maschinenraum, technische Räume oder das Steuerhaus ohne Begleitung des Personals der Gesellschaft JPP (Besatzungsmitglieder) zu betreten;
- Ein- und Ausgänge sowie Notausgänge zu blockieren;
- Gegenstände von den Schiffen zu werfen oder Gegenstände über das Schiff hinausragen zu lassen;
- an Bord des Schiffes Lärm zu verursachen, ohne Zustimmung des Schiffskapitäns Musik zu machen oder Audiogeräte, Radiogeräte, Mobiltelefone, Bluetooth-Lautsprecher usw. laufen zu lassen;
- sich dauerhaft nur in Gängen und an Ausgängen (Fluchtwegen) aufzuhalten;
- vom Deck zu urinieren;
- auf dem Schiff außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu rauchen;
- Feuerwerkskörper zu verwenden;
Im Falle eines Verstoßes gegen eines der oben unter den Punkten a. bis k. dieses Absatzes genannten Verbote kann seitens der JPP eine Vertragsstrafe (Sanktion) für jeden einzelnen Verstoß gegen das oben unter den Punkten a. bis k. dieses Absatzes genannte Verbot in Höhe von 1.000,- CZK geltend gemacht werden, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Verstoßes gegen eines der oben unter den Punkten a. bis k. dieses Absatzes genannten Verbote fällig ist. Die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß dem vorstehenden Satz berührt nicht den Anspruch der Gesellschaft JPP auf Schadensersatz.
- Signalvorrichtungen auf den Schiffen dürfen von Fahrgästen nur im Notfall oder in einer Gefahrensituation aktiviert werden. Im Falle der Aktivierung von Signalvorrichtungen auf den Schiffen aus anderen als den im vorstehenden Satz genannten Gründen, d. h. im Falle des Missbrauchs einer Signalvorrichtung auf den Schiffen, kann seitens der JPP eine Vertragsstrafe (Sanktion) für den Missbrauch der Signalvorrichtung auf den Schiffen in Höhe von 5.000,- CZK geltend gemacht werden, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Missbrauchs der Signalvorrichtung auf den Schiffen fällig ist. Die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß dem vorstehenden Satz berührt nicht den Anspruch der Gesellschaft JPP auf Schadensersatz (bestehend z. B. in der Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Einheiten des integrierten Rettungssystems entstanden sind, usw.).
- Fahrgäste dürfen zum Ein- und Ausstieg nur die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge, Anlegestellen, Molen, Zugänge und Treppen benutzen. Fahrgäste dürfen nur dann ein- oder aussteigen, wenn das Personal der Gesellschaft JPP die Erlaubnis dazu erteilt hat.
- Der Reiseleiter im Falle einer Gruppenreise oder der Veranstalter einer Gelegenheitsfahrt ist für seine Mitreisenden verantwortlich und muss sicherstellen, dass seine Gruppe die Bestimmungen dieser Bedingungen einhält.
- Fahrgäste, die Einrichtungen, Transportmittel oder Ausrüstungen der Gesellschaft JPP verschmutzen oder beschädigen, sind verpflichtet, die von der Gesellschaft JPP festgelegten pauschalen oder tatsächlichen Reinigungs- oder Reparaturkosten zu tragen.
- Auf allen Anlagen der Gesellschaft JPP dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft JPP verkauft oder Werbung für Waren betrieben werden.
- Es ist untersagt, sich an Bord der Schiffe in unangemessener Kleidung aufzuhalten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, nur in Badebekleidung, nur in Unterwäsche, ohne Oberbekleidung usw.
- Die Verwendung von unbemannten Geräten (z. B. Drohnen) oder anderen ferngesteuerten Geräten oder Modellen an Bord der Schiffe ist untersagt.
- Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen an Bord der Schiffe ist nicht gestattet.
- BEFÖRDERUNG
- Die Gesellschaft JPP ist nicht zur Beförderung verpflichtet.
- Die Gesellschaft JPP befördert alle Fahrgäste auf der Grundlage dieser Bedingungen.
- Fahrgäste an Bord müssen die Anweisungen des Personals der Gesellschaft JPP befolgen und sich nach den auf dem Schiff angebrachten Hinweisen richten.
- Die Beförderung von Gruppen muss der Gesellschaft JPP immer im Voraus gemeldet werden.
- PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN
- Die Beförderung von Personen mit Behinderungen kann abgelehnt werden, wenn sie gegen geltende Sicherheitsvorschriften verstößt oder eine solche Beförderung aus technischen Gründen nicht möglich ist.
- Die Gesellschaft JPP wird den in Art. V. Abs. (1) dieser Bedingungen genannten Personen maximale Unterstützung gewähren, aber die betreffende Person muss das Schiffspersonal rechtzeitig über die benötigte Hilfe informieren.
- Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Hilfe am Kai (auf dem Weg zum Schiff, beim Ein- und Ausstieg, beim Auffinden eines Sitzplatzes).
- Die Gesellschaft JPP wird sich bei der Sitzplatzzuweisung nach den Bedürfnissen der Person mit Behinderung einschließlich Personen mit eingeschränkter Mobilität richten; wenn eine solche Person von einer dritten Person begleitet wird, wird dieser Person (Begleitperson) nach Möglichkeit ein benachbarter Sitzplatz zugewiesen.
- VON DER BEFÖRDERUNG AUSGESCHLOSSENE PERSONEN
- Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen (Fahrgäste) ohne gültiges Ticket oder eine andere von der Gesellschaft JPP ausgestellte Berechtigung.
- Die Gesellschaft JPP kann Personen von der Beförderung ausschließen, die die Ordnung oder die Anweisungen des Personals der Gesellschaft JPP nicht einhalten oder die durch ihren Zustand oder ihr Verhalten andere Fahrgäste stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Fahrpreises.
- Kinder unter zwölf (12) Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person über achtzehn (18) Jahren oder einer anderen geeigneten Begleitperson befördert werden, über deren Eignung das Personal der Gesellschaft JPP entscheidet. Personen, die Personen unter zwölf (12) Jahren begleiten, sind verpflichtet, das Verhalten dieser Personen zu beaufsichtigen und insbesondere darauf zu achten, dass diese die Bestimmungen dieser Bedingungen einhalten.
- Die Gesellschaft JPP befördert keine Personen mit übertragbaren Krankheiten. Personen, die während der Fahrt erkranken, werden bis zum nächsten Hafen befördert, in dem ihnen medizinische Hilfe geleistet werden kann.
- Personen, die an Bord offensichtlich durch Trunkenheit oder unangemessenes Verhalten belästigen würden, werden nicht befördert oder nur bis zum nächsten Hafen befördert.
- Von der Beförderung sind ferner Personen mit Schusswaffen ausgeschlossen, mit Ausnahme von Angehörigen der Sicherheitsbehörden und der Streitkräfte.
- TICKETS UND TICKETPREISE
- Tickets können an den entsprechenden Verkaufsstellen an Land, online oder direkt auf dem Schiff erworben werden.
- Bereits im Voraus erworbene Tickets sind dem von der Gesellschaft JPP betriebenen Personal beim Betreten und Verlassen des Schiffes auch ohne vorherige Aufforderung vorzulegen.
- Ist ein Vorverkauf nicht möglich, hat der Fahrgast das Ticket auch ohne vorherige Aufforderung unverzüglich nach dem Betreten des Schiffes zu erwerben.
- Der Fahrgast muss das gültige Ticket während der Beförderung auf dem Schiff bei sich führen.
- Die aktuellen Fahrpreise sind online unter www.jihoceskaplavebni.cz oder unter www.plavbyhracholusky.cz sowie an den Anlegestellen und Kassen per Aushang veröffentlicht. Der Fahrgast muss die Übereinstimmung des in den Preislisten angegebenen Fahrpreises mit dem vom Fahrgast gezahlten Betrag sofort überprüfen und im Falle von Unstimmigkeiten oder Fehlern an der jeweiligen Verkaufsstelle reklamieren. Spätere Reklamationen (Einwände) werden nicht berücksichtigt.
- Der Kauf eines Tickets begründet keinen Anspruch auf einen Sitzplatz (Platzreservierung).
- Ein Kunde, der ohne gültiges Ticket (gültigen Fahrausweis) angetroffen wird, ist verpflichtet, der JPP den Fahrpreis sowie eine Vertragsstrafe (Sanktion) in Höhe von 1.000,- CZK wegen Verletzung der Pflicht, ein gültiges Ticket während der Beförderung auf dem Schiff bei sich zu führen, zu zahlen, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Verletzung dieser Pflicht fällig ist. Die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß dem vorstehenden Satz berührt nicht den Anspruch der Gesellschaft JPP auf Schadensersatz.
- Ein Kunde, der ohne gültiges Ticket (gültigen Fahrausweis) angetroffen wird, ist verpflichtet, der JPP den Fahrpreis sowie eine Vertragsstrafe (Sanktion) in Höhe von 1.000,- CZK wegen Verletzung der Pflicht, ein gültiges Ticket während der Beförderung auf dem Schiff bei sich zu führen, zu zahlen, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Verletzung dieser Pflicht fällig ist. Die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß dem vorstehenden Satz berührt nicht den Anspruch der Gesellschaft JPP auf Schadensersatz.
- Konto-Nr. 1409200010/5500, geführt bei der Raiffeisenbank a.s.
- AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
- Abweichungen von den Fahrplänen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterungsbedingungen (starker Wind, Sturm, auch wenn diese vorhergesagt wurden), niedriger oder hoher Wasserstände, Verkehrshindernisse, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und Platzmangel auf dem Schiff begründen keinen Anspruch der Fahrgäste auf Ersatz jeglichen Schadens.
- Die Gesellschaft JPP ist nicht verpflichtet, auf verspätete Ankünfte anderer öffentlicher oder privater Verkehrsmittel zu warten, und haftet nicht für einen eventuellen Ausfall der reservierten Fahrt aufgrund einer Verspätung der Fahrgäste. Die Gesellschaft JPP haftet nicht für eventuelle betriebsbedingte Verspätungen, aus welchem Grund auch immer, und leistet keinen Ersatz oder Garantie für den Anschluss an andere öffentliche oder private Verkehrsmittel.
- UNTERBRECHUNG DER FAHRT
- Die JPP befördert keine Fahrgäste, wenn die Beförderung durch unabwendbare Umstände oder außergewöhnliche Ereignisse unmöglich gemacht wird.
- Bei Unfällen, Hilfeleistungen, Maßnahmen von staatlichen und kommunalen Behörden oder anderen ähnlichen Umständen kann es zu einer Änderung der Route oder einer Verkürzung der Fahrten der Schiffe kommen, wobei in solchen Fällen keine Rückerstattung des Fahrpreises von der Gesellschaft JPP verlangt oder sonstige Ansprüche geltend gemacht werden können.
- Die Gesellschaft JPP kann die Beförderung von Fahrgästen auf den Schiffen im Falle besonderer geschäftlicher, betrieblicher oder örtlicher Bedingungen vorübergehend aussetzen.
- Wenn die Mindestteilnehmerzahl für eine Rund- oder Aktionsfahrt der Schiffe nicht erreicht wird, kann diese Fahrt abgesagt werden. Über die Absage einer Rund- oder Aktionsfahrt der Schiffe entscheidet das Personal der Gesellschaft JPP. Im Falle des vorstehenden Satzes können den Fahrgästen Ersatzleistungen angeboten werden, andernfalls werden den Fahrgästen die Zahlungen für den Fahrpreis und gegebenenfalls weitere von den Fahrgästen bezahlte Leistungen erstattet, sofern diese von den Fahrgästen nicht in Anspruch genommen wurden.
- Wird ein Grund für den Ausschluss eines Fahrgasts von der Beförderung festgestellt oder tritt ein solcher erst nach Fahrtbeginn ein, ist der Fahrgast verpflichtet, auf Aufforderung des Kapitäns oder des Personals der Gesellschaft RLL das Schiff an der nächsten Haltestelle sofort zu verlassen.
- HANDGEPÄCK UND ANDERE BEFÖRDERTE GEGENSTÄNDE
- Der Fahrgast kann auf den Schiffen leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck kostenlos mitführen und an den dafür vorgesehenen Stellen abstellen. Auf den Schiffen ist es verboten, Folgendes zu befördern:
- Gegenstände mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 kg;
- gefährliche Stoffe und Gegenstände, deren internationale Beförderung auf Schiffen nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) verboten ist oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist;
- Waffen, mit Ausnahme von Waffen im Besitz von Angehörigen der Sicherheitsbehörden und der Streitkräfte;
- Gegenstände, deren Beförderung durch Rechtsvorschriften verboten ist;
- Gegenstände, die den Betrieb des Schiffes stören oder Schäden verursachen können.
- Der Fahrgast ist für die auf die Schiffe mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich und haftet auch für eventuelle durch diese Gegenstände verursachte Schäden. Die Gesellschaft JPP haftet nicht für Schäden an Gepäck und anderen auf die Schiffe mitgebrachten Gegenständen, die insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Verlust von Gepäck oder anderen Gegenständen, deren Sturz ins Wasser usw. bestehen.
- Sofern auf dem Schiff Platz vorhanden ist, können Rollstühle und Kinderwagen befördert werden. Über die Möglichkeit der Beförderung im Falle des vorstehenden Satzes entscheidet das Personal der Gesellschaft JPP.
- Fahrräder, Kites und andere Sportgeräte werden je nach verfügbarem Platz auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung gegen eine in der Preisliste festgelegte Gebühr befördert.
- Fahrräder und Elektrofahrräder können nicht immer auf jedem von der Gesellschaft RLL betriebenen Schiff befördert werden. In der Regel können sie auf der Grünen und der Rosa Linie befördert werden.
- Elektrofahrräder dürfen auf dem Schiff nicht aufgeladen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Elektrofahrräder und Elektroroller unter Aufsicht zu halten und, sofern möglich, den Akku zu demontieren.
- Über die Beförderung von Gepäck und anderen Gegenständen entscheidet im Zweifelsfall das Personal der Gesellschaft JPP.
- Der Fahrgast kann auf den Schiffen leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck kostenlos mitführen und an den dafür vorgesehenen Stellen abstellen. Auf den Schiffen ist es verboten, Folgendes zu befördern:
- LEBENDE TIERE
- Hunde aller Rassen und Größen müssen an einer kurzen Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen oder sich in geschlossenen Behältern (Hundetransportbox oder fest verschlossene Hundetransporttasche) befinden.
- Alle anderen Tiere dürfen nur zur Beförderung zugelassen werden, wenn sie in geschlossenen Behältern (Transportboxen) untergebracht sind und keine Gefahr besteht, dass sie andere Fahrgäste gefährden oder belästigen. Eine solche Beförderung bedarf der Zustimmung des Schiffskapitäns.
- ANFERTIGUNG VON AUFNAHMEN
- Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Schiffes (d. h. mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags) erklärt sich der Fahrgast ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Erlaubnis, dass die Gesellschaft JPP im Sinne der Bestimmungen der §§ 84 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung, berechtigt ist, im Rahmen der Beförderung und damit zusammenhängender Veranstaltungen Fotos, Tonaufnahmen und Videoaufnahmen der Fahrgäste anzufertigen und diese auf der Website und in den sozialen Netzwerken der Gesellschaft JPP sowie in gedruckten Materialien zu veröffentlichen. Der Fahrgast kann aus diesen Aufnahmen keinerlei Rechtsansprüche ableiten.
- DATENSCHUTZ
- Die Gesellschaft JPP verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Detaillierte Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Fahrgäste sind auf der Website der Gesellschaft JPP veröffentlicht.
- GERICHTSSTAND
- Diese Bedingungen sind in tschechischer Sprache verfasst. Für den Fall, dass diese Bedingungen auch in einer anderen Sprache herausgegeben werden, gilt bei Abweichungen zwischen der tschechischen Fassung dieser Bedingungen und der Fassung in einer anderen Sprache die tschechische Version dieser Bedingungen.
- Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Schiffes (d. h. mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags) erklärt sich der Fahrgast ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechte und Pflichten der Gesellschaft JPP und der Fahrgäste, die auf der Grundlage des Beförderungsvertrags und/oder dieser Bedingungen oder im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag und/oder diesen Bedingungen entstehen, sowie weitere Rechte und Pflichten, die auf der Grundlage dieser Bedingungen entstehen, dem geltenden Recht der Tschechischen Republik unterliegen. Die Vertragsparteien vereinbaren für den Fall eines Rechtsstreits mit Auslandsbezug als anwendbares Recht für Streitigkeiten, die auf der Grundlage des Beförderungsvertrags und/oder dieser Bedingungen, im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag und/oder diesen Bedingungen entstehen, sowie für deliktische Ansprüche, d. h. Ansprüche auf Schadensersatz oder ungerechtfertigte Bereicherung, die auf der Grundlage des Beförderungsvertrags und/oder dieser Bedingungen oder im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag und/oder diesen Bedingungen zwischen der Gesellschaft JPP und dem Fahrgast entstehen (im Folgenden „Streitigkeiten“ genannt), das Recht der Tschechischen Republik, wobei die Rückverweisung oder Weiterverweisung nicht anzuwenden ist. Mit dem Kauf des Tickets und dem Betreten des Schiffes (d. h. mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags) erklärt sich der Fahrgast ausdrücklich damit einverstanden, dass für die Beilegung aller Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Tschechischen Republik vereinbart wird, wobei sich die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach dem allgemeinen Gerichtsstand der Gesellschaft JPP richtet.
INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (DSGVO)
- IDENTITÄT DES VERANTWORTLICHEN
- Verantwortlicher für personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Verordnung“ genannt) ist: Jihočeská plavební společnost s.r.o. IdNr.: 056 56 702 USt-IdNr.: CZ05656702 Sitz: Ve Žlíbku 2483/73, 193 00 Prag – Horní Počernice Aktenzeichen: C 268044 geführt beim Stadtgericht in Prag E-Mail: plavbyhracholusky@gmail.com, jihoceskaplavebni@gmail.com Tel.: +420 777 311 212 – Hracholusky, +420 777 834 710 – Südböhmische Region, +420 777 834 716 Geschäftsleitung Web: www.jihoceskaplavebni.cz, www.plavbyhracholusky.cz
- UMFANG UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
- Wir verarbeiten folgende Daten: Vorname, Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonkontakt. Wir verarbeiten die Daten für folgende Zwecke:
- Vertragserfüllung und vorvertragliche Verhandlungen: Notwendig für die Bearbeitung der Bestellung, den Verkauf von Dienstleistungen im E-Shop und die Kommunikation mit dem Kunden.
- Rechtliche Verpflichtungen: Buchführung und Erfüllung steuerlicher Pflichten.
- Berechtigtes Interesse: Direktmarketing (Versand von Werbemitteilungen an Bestandskunden), Betrugsprävention und Diagnose technischer Probleme der Website.
- Freiwillige Einwilligung: Teilnahme an Bonusprogrammen, Marketing-Gewinnspiele und personalisierte Werbung (soziale Netzwerke).
- COOKIES UND WEB-BEACONS
- Cookies: Dienen dazu, die Navigation zu erleichtern und Präferenzen zu speichern. Wir verwenden:
- Funktionale Cookies: Notwendig für den Betrieb der Website und die Sicherheit (immer aktiviert).
- Marketing-/Social-Media-Cookies: Ermöglichen die Verbindung mit sozialen Netzwerken und die Zielrichtung von Werbung. Diese sind nur mit Ihrer in der Cookie-Leiste erteilten Einwilligung aktiv.
- Web-Beacons: Elektronische Bilder in E-Mails, die dazu dienen, das Öffnen von Nachrichten zu verfolgen, um die Kommunikation zu verbessern.
- Die Verwaltung von Cookies können Sie direkt in den Einstellungen Ihres Internetbrowsers vornehmen.
- Cookies: Dienen dazu, die Navigation zu erleichtern und Präferenzen zu speichern. Wir verwenden:
- AUFZEICHNUNG VON TELEFONATEN
- Der Verantwortliche kann Gespräche auf der Kundenhotline zum Zwecke des Vertragsschlusses, der Bearbeitung von Reklamationen und zur Steigerung der Servicequalität aufzeichnen.
- Die Einwilligung zur Aufzeichnung wird durch Fortsetzen des Gesprächs nach dem Hinweis des Mitarbeiters erteilt. Wenn Sie keine Aufzeichnung wünschen, legen Sie bitte auf und nutzen Sie die E-Mail-Kommunikation.
- SPEICHERDAUER UND EMPFÄNGER DER DATEN
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten für die zur Vertragserfüllung und für Verjährungsfristen erforderliche Dauer (in der Regel 3–5 Jahre), bei Steuerbelegen 10 Jahre. Für Marketingzwecke werden die Daten für eine Dauer von 7 Jahren oder bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert.
- Daten können an geprüfte Dritte weitergegeben werden: Transportunternehmen, Zahlungs- und IT-Dienstleister, Steuerberater und in notwendigen Fällen an staatliche Behörden.
- IHRE RECHTE ALS BETROFFENE PERSON
- Gemäß der Verordnung haben Sie das Recht:
- auf Auskunft über Ihre Daten und Informationen über deren Verarbeitung;
- auf Berichtigung unrichtiger Daten;
- auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden), wenn der Zweck der Verarbeitung entfallen ist;
- auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit;
- Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Marketingzwecken einzulegen;
- die Einwilligung zur Verarbeitung jederzeit zu widerrufen;
- eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (www.uoou.cz) einzureichen.
- Gemäß der Verordnung haben Sie das Recht:
- DATENSICHERHEIT
- Der Verantwortliche trifft alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Benutzerkonten sind durch verschlüsselte Passwörter geschützt.
- Der Verantwortliche haftet nicht für den Missbrauch von Daten, der infolge eines unbefugten Zugriffs Dritter durch Fahrlässigkeit des Nutzers (z. B. Weitergabe des Passworts) erfolgt ist.
In Hluboká nad Vltavou am 1. 4. 2026